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Entscheid

C-4269/2024

Tarmed

5. November 2025Deutsch5 min

Krankenversicherung, Tariffestsetzung für den TARM... Krankenversicherung, Tariffestsetzung für den TARMED-Taxpunktwert ab 1. Januar 2013, Beschluss des Regierungsrats des Kantons Aargau, RRB 2024-000646 vom 29. Mai 2024 Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Beschwerdeverfahren wird zufolge aussergerichtlicher Einigung und Vertragsgenehmigung durch die Vorinstanz als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden je zur Hälfte der Beschwerdeführerin und dem Beschwerdegegner auferlegt. Der von der Beschwerdeführerin zu tragende Anteil an den Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– wird dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 5'000.entnommen. Der Restbetrag von Fr. 4'000.– wird ihr zurückerstattet. Der Beschwerdegegner hat innert 30 Tagen nach Versand des vorliegenden Urteils Fr. 1'000.– zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

4.

Dieser Entscheid geht an die Beschwerdeführerin, den Beschwerdegegner und die Vorinstanz. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: David Weiss Fiona Schneider Versand:

Dieser Entscheid geht an die Beschwerdeführerin, den Beschwerdegegner und die Vorinstanz. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: David Weiss Fiona Schneider Versand:

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