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Entscheid

C-4523/2022

Tarife der Spitäler

30. September 2025Deutsch7 min

Krankenversicherung (KVG), Tarif für stationär erb... Krankenversicherung (KVG), Tarif für stationär erbrachte akutsomatische Leistungen des Kantonsspitals Winterthur, Basisfallwert nach SwissDRG, Festsetzung; RRB des Kantons Zürich Nr. 1153 vom 31. August 2022 Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Sistierung des vorliegenden Verfahrens wird aufgehoben.

2.

Das Beschwerdeverfahren C-4523/2022 wird zufolge aussergerichtlicher Einigung und Vertragsgenehmigung durch die Vorinstanz als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

3.

3.1

Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden je zur Hälfte der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin auferlegt.

3.2

Der von der Beschwerdeführerin zu tragende Anteil an den Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– wird dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 5'000.– entnommen. Der Restbetrag von Fr. 4'000.– wird zurückerstattet.

3.3

Die Beschwerdegegnerin hat innert 30 Tagen ab Erhalt des vorliegenden Entscheides Fr. 1'000.- zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Die Parteientschädigungen werden wettgeschlagen.

5.

Dieser Entscheid geht an die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerin, die Vorinstanz, das BAG und die Preisüberwachung.

Dieser Entscheid geht an die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerin, die Vorinstanz, das BAG und die Preisüberwachung.

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C-4523/2022 Seite 6 Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Viktoria Helfenstein Rahel Schöb Versand:

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