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Entscheid

C-4525/2022

Tarife der Spitäler

19. Juni 2025Deutsch8 min

KVG, Festlegung des SwissDRG-Basisfallwertes betre... KVG, Festlegung des SwissDRG-Basisfallwertes betreffend Stadtspital Zürich, Standort Triemli; Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 31. August 2022 (RRB 1154/2022) Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerdeverfahren C-4525/2022 und C-4572/2022 werden vereinigt.

2.

Die Beschwerdeverfahren C-4525/2022 und C-4572/2022 werden zufolge aussergerichtlicher Einigung und Vertragsgenehmigung durch die Vorinstanz als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

3.

3.1

Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden je zur Hälfte der Stadt Zürich Stadtspital Triemli und der CSS Kranken-Versicherung AG auferlegt.

3.2

Der von der CSS Kranken-Versicherung AG zu tragende Anteil an den Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– wird dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 5'000.– im Verfahren C-4525/2022 entnommen. Der Restbetrag von Fr. 4'000.– wird zurückerstattet.

3.3

Der von der Stadt Zürich Stadtspital Triemli zu tragende Anteil an den Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– wird dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 5'000.– im Verfahren C-4572/2022 entnommen. Der Restbetrag von Fr. 4'000.– wird zurückerstattet.

4.

Die Parteientschädigungen werden wettgeschlagen.

5.

Dieser Entscheid geht an die Stadt Zürich Stadtspital Triemli, die CSS Kranken-Versicherung AG, die Vorinstanz, das BAG und die Preisüberwachung.

Dieser Entscheid geht an die Stadt Zürich Stadtspital Triemli, die CSS Kranken-Versicherung AG, die Vorinstanz, das BAG und die Preisüberwachung.

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C-4525/2022, C-4572/2022 Seite 7 Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Beat Weber Tanja Jaenke Versand:

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