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Entscheid

C-5591/2013

Zulassung als Leistungserbringer

20. Februar 2014Deutsch9 min

Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im B... Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe: Oesophagusresektion; Entscheid des HSM-Beschlussorgans vom 10. September 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:54:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:54:tt_reg');

Source admin.ch

Sachverhalt

1.

Das Gesuch der Vorinstanz um Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens wird abgewiesen.

Erwägungen

2.

Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als der angefochtene Beschluss aufgehoben wird, soweit er die Nichtzuteilung eines Leistungsauftrags im Bereich Oesophagusresektion an die Beschwerdeführerin betrifft. Die Sache wird in diesem Umfang zur Durchführung einer bundesrechtskonformen Versorgungsplanung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 5'000.- wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieses Urteil geht an: – die Beschwerdeführerin (Gerichtsurkunde; Beilagen: Formular Zahlstelle, Kopie der Vernehmlassung vom 24. Januar 2014) – die Vorinstanz (Ref-Nr. BBl 2013 6792; Gerichtsurkunde) – das Bundesamt für Gesundheit Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Beat Weber Daniel Golta Versand:

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