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Entscheid

C-5596/2013

Zulassung als Leistungserbringer

20. Februar 2014Deutsch10 min

Entscheid des Beschlussorgans der Interkantonalen ... Entscheid des Beschlussorgans der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 10.September 2013 zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe: Komplexe bariatrische Chirurgie Ice.modal.stop('form:resultTable:100:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:100:tt_reg');

Source admin.ch

Sachverhalt

1.

Das Gesuch der Vorinstanz um Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens wird abgewiesen.

Erwägungen

2.

Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als der angefochtene Beschluss aufgehoben wird, soweit er die Nichtzuteilung eines Leistungsauftrags im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe: komplexe bariatrische Chirurgie an die Beschwerdeführerin betrifft. Die Sache wird in diesem Umfang zur Durchführung einer bundesrechtskonformen Versorgungsplanung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 5'000.- wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet.

4.

Der Beschwerdeführerin wird eine Parteientschädigung von Fr. 1'040.zulasten der Vorinstanz zugesprochen.

5.

Dieses Urteil geht an: – die Beschwerdeführerin (Gerichtsurkunde; Beilagen: Formular Zahlstelle, Kopie der Vernehmlassung vom 24. Januar 2014) – die Vorinstanz (Ref-Nr. BBl 2013 6826; Gerichtsurkunde) – das Bundesamt für Gesundheit Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Daniel Stufetti Karin Wagner Versand:

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