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Entscheid

C-5805/2013

Zulassung als Leistungserbringer

20. Februar 2014Deutsch9 min

Entscheid vom 10. September 2013 zur Planung der h... Entscheid vom 10. September 2013 zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe: Tiefe Rektumresektion Ice.modal.stop('form:resultTable:82:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:82:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Gesuch der Vorinstanz um Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens wird abgewiesen.

2.

Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als der angefochtene Beschluss aufgehoben wird, soweit er die Nichtzuteilung eines Leistungsauftrags im Bereich tiefe Rektumresektion an die Beschwerdeführerin betrifft. Die Sache wird in diesem Umfang zur Durchführung einer bundesrechtskonformen Versorgungsplanung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 5'000.- wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet.

4.

Der Beschwerdeführerin wird eine Parteientschädigung von Fr. 2'800.zulasten der Vorinstanz zugesprochen.

5.

Dieses Urteil geht an: – die Beschwerdeführerin (Gerichtsurkunde; Beilagen: Formular Zahlstelle, Kopie der Vernehmlassung vom 24. Januar 2014)) – die Vorinstanz (Ref-Nr. BBl 2013 6817; Gerichtsurkunde) – das Bundesamt für Gesundheit (Einschreiben) Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Franziska Schneider Michael Rutz Versand:

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