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Entscheid

C-587/2013

Einreiseverbot

31. Juli 2013Deutsch6 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Ausstandsbegehren wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 600.- werden dem Gesuchsteller auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen nach Versand der vorliegenden Zwischenverfügung zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Diese Zwischenverfügung geht an: – den Gesuchsteller (Einschreiben; Beilage Einzahlungsschein) – die Vorinstanz – die vom Ausstandsbegehren betroffene Gerichtsperson Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Ruth Beutler Barbara Giemsa-Haake Versand:

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