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Entscheid

C-5899/2013

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20. Februar 2014Deutsch10 min

Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im B... Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe: Leberresektion; Entscheid des HSM-Beschlussorgans vom 10. September 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:108:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:108:tt_reg');

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Sachverhalt

1.

Das Gesuch der Vorinstanz um Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens wird abgewiesen.

Erwägungen

2.

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit er die Nichtzuteilung eines Leistungsauftrags im Bereich Leberresektion an die Beschwerdeführerin betrifft. Die Sache wird in diesem Umfang zur Durchführung einer bundesrechtskonformen Versorgungsplanung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

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C-5899/2013 Seite 8

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 5'000.- wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet.

4.

Der Beschwerdeführerin wird eine Parteientschädigung von Fr. ‘335.zulasten der Vorinstanz zugesprochen.

5.

Dieses Urteil geht an: – die Beschwerdeführerin (Gerichtsurkunde; Beilagen: Formular Zahlstelle, Kopie der Vernehmlassung vom 24. Januar 2014) – die Vorinstanz (Ref-Nr. BBl 2013 6801; Gerichtsurkunde) – das Bundesamt für Gesundheit Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Beat Weber Sonja Andrea Fünfkirchen Versand:

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