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Entscheid

C-7127/2023

Tarmed

5. Februar 2025Deutsch9 min

Krankenversicherung, Festsetzung des definitiven T... Krankenversicherung, Festsetzung des definitiven TARMED-Taxpunktwertes für die frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte des Kantons Appenzell Ausserrhoden ab dem 1. Januar 2019 (Beschluss des Regierungsrates des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 21. November 2023, RRB-2023-445) Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Beschwerdeverfahren wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 2'500.– werden je zur Hälfte der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin auferlegt. Der von der Beschwerdeführerin zu tragende Anteil an den Verfahrenskosten von Fr. 1'250.– wird dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 5'000.– entnommen. Der Restbetrag von Fr. 3'750.– wird zurückerstattet. Die Beschwerdegegnerin hat innert 30 Tagen nach Versand des vorliegenden Urteils Fr. 1'250.– zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

4.

Dieser Entscheid geht an die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: David Weiss Fabian Zumbühl Versand:

Dieser Entscheid geht an die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: David Weiss Fabian Zumbühl Versand:

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