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Entscheid

CH_VB_002_JAAC-54-21--

Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017) DFJP, Département fédéral de justice et police 31.03.1989 JAAC 54.21

31. März 1989Deutsch4 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

In Anwendung von Art. 1 Abs. 1 Bst. c ZuständigkeitsV kann das BFA die Unterbreitung zur Zustimmung aus nicht-arbeitsmarktlichen und nichtwirtschaftlichen Gründen zu erstmaligen Aufenthaltsbewilligungen und zu Verlängerungen im Einzelfall verlangen. Aus dem oben zusammengefassten Sachverhalt ist ersichtlich, dass dem Beschwerdeführer bereits für einen Zeitraum im Jahre 1988 eine Saisonier-Aufenthaltsbewilligung erteilt worden war. Wie in der Beschwerde dargelegt wird, hatte die Vorinstanz gegen diese erste Bewilligung keine Einwände angemeldet und sie gemäss den Akten - offenbar versehentlich - nicht für zustimmungsbedürftig erklärt. Mit der Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom 13. Dezember 1988 der Fremdenpolizei des Kantons wurde somit dem Beschwerdeführer zum zweiten Mal die Erteilung einer gleichartigen Bewilligung in Aussicht gestellt. Bei dieser Sachlage 2 -- 2 of 4 -fehlen die Voraussetzungen für eine Anwendung von Art. 1 Abs. 1 Bst. c ZuständigkeitsV, da die bezeichnete kantonale Verfügung weder eine erstmalige Aufenthaltsbewilligung noch eine Verlängerung darstellt. Der dem BFA bei der Zustimmung zu der dem Beschwerdeführer vom Kanton am 15. Juli 1988 erteilten Saison-Aufenthaltsbewilligung unterlaufene Fehler darf nicht durch eine Verweigerung der Zustimmung zu der zweiten gleichartigen Bewilligung vom 13. Dezember 1988 ohne rechtliche Grundlage korrigiert werden. Die angefochtene Verfügung ist daher in Gutheissung der Beschwerde wegen Fehlens der darin angeführten Rechtsgrundlage aufzuheben, und das BFA ist anzuweisen, der Aufenthaltsbewilligung gemäss der am 13. Dezember 1988 von der Fremdenpolizei des Kantons ausgestellten Zusicherung seine Zustimmung zu erteilen. 3 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 54.21 - Auszug aus einem Entscheid des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vom 31. März 1989 In Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Dans Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération In Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione Jahr 1990 Année Anno Band 54 Volume Volume Seite --Page Pagina Ref. No 150 001 157 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv und die Bundeskanzlei konvertiert. Le document a été digitalisé par les Archives Fédérales Suisses et la Chancellerie fédérale. Il documento è stato convertito dall'Archivio federale svizzero e della Cancelleria federale.

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