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Entscheid

CH_VB_003_150000158

Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017) Office fédéral de la justice, OFJ 10.03.2009 150000158

10. März 2009Deutsch81 min

Source admin.ch

Sachverhalt

S.

Informatiksicherheit CND + (offens. CND) Defensive Gegenattacken als Reaktion auf gegnerisches CNA < Schwelle bewaffneter Angriff Art. 51 UNO-Charta CND + (offensives CND) Defensive Gegenattacken als Reaktion auf gegnerisches CNA > Schwelle bewaffneter Angriff Art. 51 UNO-Charta CNA i. e. S. Angriff über Computer, der nicht militärischer Gewalt gleichkommt. CNA i. e. S. Angriff über Computer, der militärischer Gewalt gleichkommt Ius ad bellum (ius contra bellum) und allgemeines Völkerrecht behandelt unter 3.2. und 3.3. verboten Verstoss gegen das Gewaltverbot behandelt unter 3.2 nicht verboten Verstoss gegen das Interventionsverbot? behandelt unter 3.3.3 nicht verboten Verstoss gegen das Interventionsverbot? behandelt unter 3.3.3 erlaubt erlaubt, aber keine militärische Gewalt erlaubt Gilt für Reaktion auf direkten wie indirekten Verstoss gegen staatliches Interventionsverbot, gemäss Regeln der Staatenverantwortlichkeit Präventive Reaktion auf imminent anstehende Gefahr? behandelt unter 3.3. erlaubt militärische Gewalt erlaubt Gilt für Reaktion auf direkte wie indirekte staatliche Gewalt, gemäss Regeln der Staatenverantwortlichkeit Präventive Reaktion auf imminent anstehende Gefahr? behandelt unter 3.2 nicht erlaubt kein Verstoss gegen das Gewaltverbot, aber gegen das Interventions-verbot Gilt für direkte wie indirekte Intervention gemäss Regeln der Staatenverantwortlichkeit. behandelt unter 3.3. verboten Verstoss gegen das Gewaltverbot. Gilt für direkte wie indirekte Gewalt gemäss Regeln der Staatenverantworltichkeit behandelt unter 3.2. Ius in bello (humanitäres Völkerrecht) behandelt unter 3.4 kommt zur Anwendung, falls im Rahmen von international bewaffneten oder internen bewaffneten Konflikten gemäss Genfer Konventionen nicht relevant kommt zur Anwendung, falls im Rahmen von international bewaffneten oder internen bewaffneten Konflikten gemäss Genfer Konventionen Neutralitätsrecht behandelt unter 3.5 kommt zur Anwendung im Fall von zwischenstaatlichen Konflikten nicht neutralitäts- kommt zur Anwendung im Fall von zwischenstaatlichen Konflikten -- 36 of 38 -Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz und EDA/Direktion für Völkerrecht VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. September 2009 177 relevant Zuordnung gemäss nat.Rechtsgrd.lage CNA CNE CND CNA Schweizerische Rechtsgrundlagen Aktivdienst nicht vorhanden vorhanden Aktivdienst -- 37 of 38 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 2009.10a - Gutachten über Rechtsgrundlagen für Computernetzwerkoperationen durch Dienststellen des VBS, Gutachten vom 10.3.2009 In Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Dans Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération In Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione Jahr 2009 Année Anno Band Volume Volume Seite 141-177 Page Pagina Ref. No 150 000 158 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv und die Bundeskanzlei konvertiert. Le document a été digitalisé par les Archives Fédérales Suisses et la Chancellerie fédérale. Il documento è stato convertito dall'Archivio federale svizzero e della Cancelleria federale.

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