Lexipedia

Entscheid

CH_VB_007_JAAC-58-36A--

Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017) Conseil fédéral 13.01.1993 JAAC 58.36A

13. Januar 1993Deutsch3 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

In der Eintragung vom... hat der Sonderbeauftragte den Namen sowie einen Hinweis auf die Identität des Informanten gestützt auf Art. 5 Abs. 2 der V vom 5. März 1990 über die Behandlung von Staatsschutzakten des Bundes (VBS, SR 172.014) zugedeckt. Entgegen der Auffassung des Sonderbeauftragten handelt es sich hier jedoch nicht um einen Sachbearbeiter, sondern um einen Informanten. Unter Berücksichtigung des Drittschutzinteresses wird im folgenden geprüft, ob sich die Offenlegung des Informanten rechtfertigt. Art. 5 Abs. 3 Bst. b VBS besagt, dass die Einsicht verweigert oder eingeschränkt werden kann, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen von Dritten verletzt würden. Zudem besteht ein öffentliches Interesse am Schutz des Informanten, der aber nur massgeblich ins Gewicht fallen kann, wenn die Auskunftserteilung nicht überwiegend dadurch motiviert ist, Dritten Schaden zuzufügen (Dubach Alexander, Das Recht auf Akteneinsicht, Diss. Bern 1990, S. 337). Die Auskunftserteilung des Informanten war nicht darauf ausgerichtet, den Beschwerdeführer zu schädigen, sondern erfolgte aus dem achtenswerten Grund, allfällige strafbare Handlungen zu verhindern. Vorliegend sind deshalb das öffentliche Geheimhaltungsinteresse am Schutz des Informanten und dasjenige des Informanten an seiner Identität höher zu bewerten als das Informationsinteresse des Beschwerdeführers an der Bekanntgabe. Daher kann dem Sonderbeauftragten nicht vorgeworfen werden, er habe durch Zudeckung der genannten Passagen in der Eintragung vom... die VBS verletzt. 2 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 58.36A - Auszug aus einem Entscheid des Bundesrates vom 13. Januar 1993 In Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Dans Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération In Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione Jahr 1994 Année Anno Band 58 Volume Volume Seite --Page Pagina Ref. No 150 002 138 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv und die Bundeskanzlei konvertiert. Le document a été digitalisé par les Archives Fédérales Suisses et la Chancellerie fédérale. Il documento è stato convertito dall'Archivio federale svizzero e della Cancelleria federale.

-- 3 of 3 --