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Entscheid

CH_VB_014_JAAC-68-54--

Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017) Commission fédérale de recours en matière de contributions, jusqu'à 2006 24.09.2003 JAAC 68.54

24. September 2003Deutsch38 min

Source admin.ch

Erwägungen

5.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass der Beschwerdeführer und seine Büropartner im hier massgebenden Zeitraum eine Vorgesellschaft im Sinne von Ziff. 10 Bst. c, 2. Lemma der Branchenbroschüre gebildet haben, welche die von den beteiligten Anwälten benötigten Vorleistungen in eigenem Namen bezogen hat. Dementsprechend ist sie als Leistungserbringerin gegenüber den einzelnen Anwälten zu qualifizieren. Dies gilt auch im Verhältnis zum Beschwerdeführer. Dieser ist, was die in Frage stehenden Vorleistungen betrifft, offensichtlich - im Verhältnis zu den Drittanbietern - nicht so aufgetreten, dass er aus den entsprechenden Leistungsbeziehungen berechtigt und verpflichtet worden wäre. Die ESTV hat somit ihre Steuernachforderung gemäss EA (…) zu Unrecht gegenüber dem Beschwerdeführer geltend gemacht. Sie wird zu prüfen haben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie gegenüber der Unkostengemeinschaft X., A. und Partner (noch) entsprechende Ansprüche geltend machen kann. Diese Fragen bilden jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, weshalb sich weitere Ausführungen dazu erübrigen. Die Beschwerde ist somit im Sinne der Erwägungen gutzuheissen. Unter diesen Umständen erweist sich der Eventualantrag des Beschwerdeführers als gegenstandslos, weshalb auch auf die zu dessen Begründung vorgetragenen Argumente nicht näher einzugehen ist. [98] Die Drucksachen zur MWSTV von 1994 sind erhältlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern, oder per Fax 031 325 72 80. [99] Einsicht und Online-Bestellung auf http://www.estv.admin.ch/data/mwst/ unter Dokumentation. Bestellung in Papierform: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), 3003 Bern oder verkauf.zivil@bbl.admin.ch. 16 -- 16 of 18 -17 -- 17 of 18 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 68.54 - Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission vom 24. September 2003 [SRK 2003-042] In Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Dans Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération In Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione Jahr 2004 Année Anno Band 68 Volume Volume Seite --Page Pagina Ref. No 150 006 569 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv und die Bundeskanzlei konvertiert. Le document a été digitalisé par les Archives Fédérales Suisses et la Chancellerie fédérale. Il documento è stato convertito dall'Archivio federale svizzero e della Cancelleria federale.

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