Lexipedia

Entscheid

CH_VB_999_JAAC-67-74--

Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017) autres autorités 14.04.2003 JAAC 67.74

14. April 2003Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

3.

Die Beschwerde erweist sich bei dieser Sachlage als offensichtlich unbegründet und ist daher abzuweisen. Dies hat die Kostenpflicht des Beschwerdeführers zur Folge. Da dieser indessen offensichtlich nicht in der Lage wäre, die Verfahrenskosten zu bezahlen, erscheint es angebracht, sie ihm in Anwendung von Art. 63 Abs. 1 VwVG, letzter Satz, zu erlassen. Beantragt wurde ausserdem die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren sowie die Beiordnung von Rechtsanwalt X als unentgeltlichen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers. Die Voraussetzung der Bedürftigkeit des Beschwerdeführers erscheint ohne weiteres als gegeben; sie wäre auch von der Vorinstanz nicht bezweifelt worden. Hingegen kann die materielle Voraussetzung (kein von vornherein aussichtsloses Verfahren) nicht bejaht werden. Aufgrund der reichhaltigen publizierten Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichts als auch des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) sind die Voraussetzungen für die Beiordnung eines amtlichen Rechtsbeistandes hinlänglich bekannt und war absehbar, dass diese für das auf Vornahme der Namensänderung im AUPER 2 beim BFF abzielende Gesuchsverfahren nicht gegeben sein konnten. Der entsprechende Antrag ist deshalb auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren abzuweisen. [2] Zu lesen auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz unter http://www. ofj.admin.ch/etc/medialib/data/staat_buerger/gesetzgebung/bundesverfassung. Par.0006.File.tmp/bv-alt-d.pdf 5 -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 67.74 - Entscheid des Präsidenten der Eidgenössischen Datenschutzkommission vom 14. April 2003 In Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Dans Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération In Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione Jahr 2003 Année Anno Band 67 Volume Volume Seite --Page Pagina Ref. No 150 006 104 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv und die Bundeskanzlei konvertiert. Le document a été digitalisé par les Archives Fédérales Suisses et la Chancellerie fédérale. Il documento è stato convertito dall'Archivio federale svizzero e della Cancelleria federale.

-- 6 of 6 --