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Entscheid

D-1014/2025

Asyl und Wegweisung

28. März 2025Deutsch19 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 15. Jan... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 15. Januar 2025 Ice.modal.stop('form:resultTable:18:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:18:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG) und zu deren Begleichung der in selber Höhe geleistete Kostenvorschuss zu verwenden ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-1014/2025 Seite 15 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-1014/2025 Seite 15 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Gesuche um unentgeltliche Prozessführung und amtliche Rechtsverbeiständung werden abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zur Begleichung wird der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss verwendet.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Susanne Bolz-Reimann Jonas Perrin Versand:

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