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Entscheid

D-1078/2012

Asyl und Wegweisung

14. März 2012Deutsch14 min

Revision; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom... Revision; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2012 / D-6749/2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG in Verbindung mit Art. 68 Abs. 2 VwVG wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 1200.- werden dem Gesuchsteller auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Die Eingaben vom 7. Februar und 7. März 2012 werden dem BFM zur Prüfung eines allfälligen Wiedererwägungsgesuches überwiesen.

5.

Dieses Urteil geht an den Gesuchsteller, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Thomas Wespi Anna Kühler Versand:

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