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Entscheid

D-1147/2023

Verweigerung vorübergehender Schutz

6. März 2023Deutsch10 min

Verweigerung vorübergehender Schutz; Verfügung des... Verweigerung vorübergehender Schutz; Verfügung des SEM vom 13. Februar 2023 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit die Aufhebung der angefochtenen Verfügung in Bezug auf den Beschwerdeführer beantragt wird.

2.

Die angefochtene Verfügung vom 13. Februar 2023 wird in Bezug auf den Beschwerdeführer aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Sachverhaltserstellung sowie zur erneuten Beurteilung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 732.40 auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Daniela Brüschweiler Sandra Bisig

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