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Entscheid

D-1213/2020

Asyl und Wegweisung

3. April 2020Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM. Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM. Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen.

2.

Ziffer 3 des Dispositivs des Abschreibungsentscheides D-12/2020 des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2020 wird aufgehoben.

3.

Für das Beschwerdeverfahren D-12/2020 wird dem amtlichen Rechtsbeistand zulasten des SEM ein Honorar von Fr. 5’585.– zugesprochen.

4.

Für das Revisionsverfahren werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Dieses Urteil geht an den Gesuchsteller und das SEM. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Jürg Marcel Tiefenthal Daniel Merkli Versand

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