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Entscheid

D-1306/2015

Asyl und Wegweisung

30. März 2015Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. Jan... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. Januar 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 63 Abs. 1 VwVG) und durch den geleisteten Kostenvorschuss vollständig gedeckt sind. (Dispositiv nächste Seite)

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D-1306/2015 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-1306/2015 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt und sind durch den geleisteten Vorschuss vollständig gedeckt.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Nina Spälti Giannakitsas Patrick Weber Versand:

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