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Entscheid

D-1337/2024

Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) (beschleunigtes Verfahren)

14. März 2024Deutsch16 min

Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) (beschleunigtes Ver... Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) (beschleunigtes Verfahren); Verfügung des SEM vom 20. Februar 2024 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen wären (Art. 63 Abs. 1 VwVG). dass aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles jedoch auf deren Erhebung verzichtet wird (vgl. Art. 6 Bst. b VGKE), -- 11 of 12 -D-1337/2024 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird abgewiesen.

3.

Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird ausnahmsweise verzichtet.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Contessina Theis Jonas Perrin Versand:

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