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Entscheid

D-135/2023

Vollzug der Wegweisung

16. Januar 2023Deutsch14 min

Vollzug der Wegweisung; Verfügung des SEM vom 15. ... Vollzug der Wegweisung; Verfügung des SEM vom 15. Dezember 2022 Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), dass das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG angesichts der dargelegten Aussichtslosigkeit der Beschwerdebegehren abzuweisen ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-135/2023 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-135/2023 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

In Abweisung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege werden die Verfahrenskosten von 750.– dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Nina Spälti Giannakitsas Sara Steiner Versand:

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