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Entscheid

D-1400/2014

Asyl (ohne Wegweisung)

17. April 2014Deutsch10 min

Asyl (ohne Wegweisungsvollzug); Verfügung des BFM ... Asyl (ohne Wegweisungsvollzug); Verfügung des BFM vom 12. Februar 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

106.

AsylG), weshalb die Beschwerde abzuweisen ist, dass bei diesem Ausgang des Verfahrens dessen Kosten den Beschwerdeführenden aufzuerlegen wären (Art. 63 Abs. 1 VwVG), dass, da die Beschwerde bei ihrer Einreichung nicht aussichtslos erschien und die Bedürftigkeit der Beschwerdeführenden mit der Beschwerde nachgewiesen wurde, das mit der Beschwerde gestellte Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gemäss Art. 65 Abs. 1 VwVG gutgeheissen und auf die Auferlegung der Verfahrenskosten verzichtet wird. (Dispositiv nächste Seite)

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D-1400/2014 Seite 8 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-1400/2014 Seite 8 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gemäss Art. 65 Abs. 1 VwVG wird gutgeheissen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Daniel Merkli Versand:

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