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Entscheid

D-1463/2025

Asyl und Wegweisung

24. März 2025Deutsch16 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. Jan... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. Januar 2025 Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), dass der am 19. März 2025 eingezahlte Kostenvorschuss von Fr. 750.– für die Deckung der Verfahrenskosten zu verwenden ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-1463/2025 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-1463/2025 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der in gleicher Höhe eingezahlte Kostenvorschuss wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Walter Lang Christoph Basler Versand:

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