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Entscheid

D-151/2019

Asyl und Wegweisung

22. Februar 2019Deutsch16 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. Deze... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. Dezember 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerdeverfahren D-151/2019 und D-152/2019 werden vereinigt.

2.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

3.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG in Verbindung mit Art. 110a AsylG werden abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– (vereinigte Verfahren) werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber Jürg Marcel Tiefenthal Daniel Merkli Versand:

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