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Entscheid

D-1658/2024

5. Juli 2024Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 250.– werden dem Gesuchsteller auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Dieses Urteil geht an den Gesuchsteller, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Contessina Theis Martin Scheyli

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