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Entscheid

D-1848/2018

Asyl und Wegweisung

27. April 2018Deutsch9 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 15. Feb... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 15. Februar 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG). (Dispositiv nächste Seite)

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D-1848/2018 Seite 7 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-1848/2018 Seite 7 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist wird abgewiesen.

3.

Das Gesuch um erneute Gewährung des rechtlichen Gehörs und der Möglichkeit einer weiteren Stellungnahme wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 250.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Hans Schürch Eva Zürcher Versand:

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