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Entscheid

D-1909/2014

Asyl und Wegweisung

17. April 2014Deutsch14 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 5. März... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 5. März 2014 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Auf das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist wird nicht eingetreten.

2.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG wird abgewiesen.

4.

Das Gesuch um Bestellung eines amtlichen Rechtsbeistands nach Art. 110a Bst. a AsylG wird abgewiesen.

5.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Fulvio Haefeli Gert Winter Versand:

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