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Entscheid

D-2012/2015

Asyl und Wegweisung

27. April 2015Deutsch19 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 27. Feb... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 27. Februar 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, die Gewährung von Asyl und der Verzicht auf die Wegweisung beantragt werden.

2.

Die Beschwerde wird bezüglich des angeordneten Wegweisungsvollzugs insofern gutgeheissen, als die Ziffern 4 und 5 des Dispositivs der Verfügung vom 27. Februar 2015 aufgehoben werden und die Sache zur erneuten Prüfung und rechtsgenüglichen Begründung an das SEM zurückgewiesen wird.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 300.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Es wird keine Pateientschädigung ausgerichtet.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Hans Schürch Christoph Basler Versand:

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