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Entscheid

D-2075/2014

Familienzusammenführung (Asyl)

13. Juni 2014Deutsch13 min

Familienzusammenführung (Asyl); Verfügung des BFM ... Familienzusammenführung (Asyl); Verfügung des BFM vom 17. März 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:2:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:2:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

In Gutheissung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

3.

Das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführenden für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der fehlerhaften Akteneinsicht eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. 200.– auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Contessina Theis Anne Kneer Versand:

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