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Entscheid

D-2239/2013

Asyl und Wegweisung

13. September 2013Deutsch14 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 20. Mär... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 20. März 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Der Antrag auf Verknüpfung der Beschwerde mit dem Ausgang des beim Gericht hängigen Verfahrens E-6641/2012 wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag wird mit dem am 11. Mai 2013 geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Martin Zoller Karin Schnidrig Versand:

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