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Entscheid

D-2521/2015

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

27. April 2015Deutsch12 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 9. April 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das SEM und die zuständige kantonale Vollzugsbehörde werden aufgefordert, den Beschwerdeführer vor seiner Überstellung bei den zuständigen italienischen Behörden als Medizinalfall anzumelden.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Nina Spälti Giannakitsas Lorenz Mauerhofer Versand:

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