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Entscheid

D-2627/2013

Asyl und Wegweisung

18. Juli 2013Deutsch14 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 10. Apr... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 10. April 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

5.

VwVG) und mit dem am 29. Mai 2013 in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen sind, dass bei diesem Verfahrensausgang keine Parteientschädigung auszurichten ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-2627/2013 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-2627/2013 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Sandra Min Versand:

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