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Entscheid

D-2696/2013

Asyl und Wegweisung

16. Mai 2013Deutsch19 min

Asyl und Wegweisung (Flughafenverfahren); Verfügun... Asyl und Wegweisung (Flughafenverfahren); Verfügung des BFM vom 7. Mai 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Der Antrag, der Beschwerdeführer sei bei bereits erfolgter Datenweitergabe an den Heimat- oder Herkunftsstaat in einer separaten Verfügung darüber zu informieren, wird abgewiesen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Hans Schürch Christoph Basler Versand:

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