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Entscheid

D-2822/2013

Asyl und Wegweisung

31. Mai 2013Deutsch19 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 16. Apr... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 16. April 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Anweisung des BFM, der Beschwerdeführerin seien die Akten ihres Dossiers zwecks einer allfälligen Beschwerdeergänzung zukommen zu lassen, wird abgewiesen.

3.

Das Gesuch, das BFM sei aufzufordern, die Asylrelevanz der Vorbringen zu prüfen, wird abgewiesen.

4.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gemäss Art. 65 Abs. 1 VwVG wird ebenfalls abgewiesen.

5.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

6.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Fulvio Haefeli Karin Schnidrig Versand:

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