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Entscheid

D-2832/2022

7. Juli 2022Deutsch13 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist.

2.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung werden abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Susanne Bolz-Reimann Martin Scheyli Versand:

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