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Entscheid

D-289/2014

Asylverfahren (Übriges)

28. Januar 2014Deutsch8 min

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung... Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung / Rechtsverzögerung Ice.modal.stop('form:resultTable:28:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:28:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass das Verfahren vor dem BFM bis dahin zu lange gedauert hat.

2.

Das BFM wird angewiesen, das Asylgesuch der Beschwerdeführerin nach sofortiger Anhandnahme der noch notwendigen Instruktionsmassnahmen umgehend einem Entscheid zuzuführen.

Das BFM wird angewiesen, das Asylgesuch der Beschwerdeführerin nach sofortiger Anhandnahme der noch notwendigen Instruktionsmassnahmen umgehend einem Entscheid zuzuführen.

3.

Der Eventualantrag betreffend Bewilligung der Einreise in die Schweiz für die Dauer des weiteren Verfahrens wird abgewiesen.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

5.

Das BFM wird angewiesen, der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung von Fr. 450.– auszurichten.

6.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin und das BFM. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Nina Spälti Giannakitsas Lorenz Mauerhofer Versand:

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