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Entscheid

D-3035/2013

Asyl und Wegweisung

7. Januar 2014Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. Apr... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. April 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des BFM vom 26. April 2013 wird aufgehoben und die Sache zur vollständigen Sachverhaltsfeststellung und zu neuer Entscheidung an das BFM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 600.– wird den Beschwerdeführenden rückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung entrichtet.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Daniel Merkli Versand:

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