Lexipedia

Entscheid

D-3228/2015

Asyl und Wegweisung

5. Juni 2015Deutsch14 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 17. Apr... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 17. April 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) den Beschwerdeführenden aufzuerlegen sind, (Dispositiv nächste Seite)

-- 10 of 11 --

D-3228/2015 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-3228/2015 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Gesuche im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG und Art. 110a Abs. 1 AsylG werden abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Nina Spälti Giannakitsas Patrick Weber Versand:

-- 11 of 11 --