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Entscheid

D-3260/2013

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

27. Juni 2013Deutsch15 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 6. Mai 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das BFM wird eingeladen, die italienischen Behörden vor der Überstellung über allfällige gesundheitliche Probleme des Beschwerdeführers zu informieren, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Thomas Wespi Regula Frey Versand:

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