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Entscheid

D-333/2019

Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)

5. Februar 2019Deutsch10 min

Asyl (ohne Wegweisungsvollzug); Verfügung des SEM ... Asyl (ohne Wegweisungsvollzug); Verfügung des SEM vom 19. Dezember 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerdeverfahren D-333/2019 und D-336/2019 werden vereinigt.

2.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

3.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG werden abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– (vereinigte Verfahren) werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Jürg Marcel Tiefenthal Daniel Merkli Versand:

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