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Entscheid

D-3523/2014

Asyl und Wegweisung

29. September 2014Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 16. Jun... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 16. Juni 2014 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

5.

VwVG), dass der am 14. Juli 2014 in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss zur Bezahlung der Verfahrenskosten zu verwenden ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-3523/2014 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-3523/2014 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Sandra Sturzenegger Versand:

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