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Entscheid

D-3535/2013

Asyl und Wegweisung

21. August 2013Deutsch13 min

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Source admin.ch

Erwägungen

5.

VwVG) und mit dem am 20. Juli 2013 in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen sind. (Dispositiv nächste Seite)

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D-3535/2013 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-3535/2013 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt und mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Sandra Min Versand:

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