Lexipedia

Entscheid

D-3570/2015

Vollzug der Wegweisung

16. Juli 2015Deutsch13 min

Vollzug der Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. M... Vollzug der Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. Mai 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), dass der geleistete Kostenvorschuss zur Begleichung der Verfahrenskosten verwendet wird. (Dispositiv nächste Seite)

-- 9 of 10 --

D-3570/2015 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-3570/2015 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt und der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Hans Schürch Martina Kunert Versand:

-- 10 of 10 --