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Entscheid

D-3645/2019

Vollzug der Wegweisung

21. August 2019Deutsch8 min

Vollzug der Wegweisung; Verfügung des SEM vom 21. ... Vollzug der Wegweisung; Verfügung des SEM vom 21. Juni 2019 Ice.modal.stop('form:resultTable:24:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:24:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, und die Verfügung des SEM vom 21. Juni 2019 wird aufgehoben.

2.

Die Akten werden dem SEM zur erneuten Beurteilung der Sache im Sinne der Erwägungen überwiesen.

3.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer Einsicht in die von ihm eingereichten Beweismittel zu geben.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

5.

Dem Beschwerdeführer wird eine Parteientschädigung von Fr. 1‘220.– zugesprochen, die ihm durch das SEM zu entrichten ist.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Simon Thurnheer Gian-Flurin Steinegger

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