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Entscheid

D-3697/2009

Asyl und Wegweisung

15. November 2011Deutsch18 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 8. Mai ... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 8. Mai 2009 Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_reg');

Source admin.ch

Sachverhalt

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Erwägungen

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG wird gutgeheissen. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil geht an die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Daniel Merkli

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D3697/2009 Seite 14 Versand:

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