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Entscheid

D-3697/2016

7. November 2016Deutsch7 min

Source admin.ch

Sachverhalt

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Erwägungen

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der einbezahlte Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Hans Schürch Martina Kunert Versand:

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