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Entscheid

D-375/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

27. Januar 2012Deutsch12 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 10. Januar 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das BFM wird angewiesen, die italienischen Behörden über die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers vorgehend rechtzeitig zu informieren und die Überstellung nach Italien mit allfälliger Medikamentierung durchzuführen sowie sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer auch tatsächlich den Behörden übergeben wird, welche die medizinische Verantwortung für ihn übernehmen können.

3.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gemäss Art. 65 Abs. 1 und Abs. 2 VwVG werden abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600. werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen nach Versand des vorliegenden Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Contessina Theis Bettina Schwarz Versand:

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