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Entscheid

D-3845/2024

10. Februar 2025Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Eine Kopie der Beschwerdeeingabe vom 17. Juni 2024 wird dem Beschwerdeführer mit diesem Urteil zugestellt.

3.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und amtlichen Rechtsverbeiständung werden abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Simon Thurnheer Leslie Werne Versand:

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