Lexipedia

Entscheid

D-3883/2014

Asyl und Wegweisung

18. September 2014Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 10. Jun... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 10. Juni 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und die Gewährung von Asyl beantragt werden; sie wird im Übrigen gutgeheissen, soweit die Aufhebung der verfügten Wegweisung und deren Vollzugs beantragt werden.

2.

Die Verfügung des BFM vom 10. Juni 2014 wird betreffend die Dispositivziffern 3-5 aufgehoben.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 300.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Sie werden dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 600. – entnommen. Der Restbetrag des Kostenvorschusses von Fr. 300.– wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.

4.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 500.– auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Walter Lang Christoph Basler Versand:

-- 10 of 10 --