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Entscheid

D-3976/2012

Asyl und Wegweisung

23. April 2013Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 28. Jun... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 28. Juni 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt. Der einbezahlte Kostenvorschuss von Fr. 600.– wird zurückerstattet.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 400.– auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Nina Spälti Giannakitsas Sara Steiner Versand:

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